Kommunikation drückt sich in vielen verschiedenen Facetten aus, mit Mimik, Gestik, Körpersprache,…

Gezeichnete Hände

Kostenübernahme für Dolmetscherleistungen

Die Übernahme von Kosten für Dolmetscherleistungen der Gebärdensprachdolmetschenden kann durch verschiedene Kostenträger erfolgen:

  • Krankenversicherungen:
    -bei Ärzt*innen
    -im Krankenhaus
    -bei der Physiotherapie und in anderen medizinischen Bereichen.
    Faustregel:
    Bezahlt die Krankenversicherung die Hauptleistung, bezahlt sie auch den Dolmetscheinsatz. Bezahlt die Krankenkasse eine medizinische Leistung nicht (z.B. Zahnreinigung, Osteopathie ohne Rezept), übernimmt sie auch keine Dolmetschkosten.
  • Berufsgenossenschaft:
    zum Beispiel Dolmetscheinsätze im Zusammenhang mit Berufsunfällen.
  • Behörden:
    Die Kostenübernahme für die Dolmetschleistung muss vorab mit der Behörde besprochen werden.
  • Agentur für Arbeit:
    -bei der Arbeitssuche
    -bei Umschulungen oder in der Ausbildung.
    Manche dieser Aufgaben werden mit den Integrationsämtern geteilt.
  • Integrationsämter:
    -In Bezug zum Arbeitsleben (Teamsitzungen, Fortbildungen, Arbeitsassistenz und vieles mehr)
  • Örtliche Kommunen:
    Das Sozialamt vor Ort zahlt ist Ansprechpartner, wenn für taube Schüler*innen an Regelschulen gedolmetscht wird.
    Das Jugendamt sollte angesprochen werden bei Elternabenden im Kindergarten, und weitere anderen Einsätzen.
  • Bezirksregierungen: Wenn taube Eltern Dolmetscher*innen für den Elternsprechtag oder für andere wichtige Termine in der Schule brauchen, bezahlt das die Bezirksregierung.
  • Gerichte:
    Bei Gerichtsverfahren, Anhörungen, etc. übernehmen die Gerichte die Dolmetschkosten.
  • Evangelische Landeskirche (über DAFEG) und katholische Landeskirche (über das zuständige Bistum): Die Kirchen zahlen Dolmetscheinsätze bei den wichtigsten kirchlichen Handlungen. Hierzu zählen Taufe, Kommunion und Konfirmation, Trauung und Beerdigung.
  • Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL): Sie stehen jeweils hinter den Integrationsämtern. Außerdem sind sie zuständig für Dolmetscheinsätze im Rahmen der sozialen Teilhabe: Durch das Bundesteilhabegesetz können auf Antrag unter bestimmten Bedingungen auch Dolmetscheinsätze im privaten Bereich (z.B. Sportkurs, Beratungsgespräch usw.) übernommen werden.

Es ist nicht immer leicht, den richtigen Kostenträger zu finden. Oft muss vorher ein Antrag gestellt werden, damit der Kostenträger die Dolmetschkosten übernimmt. Darum ist es wichtig, bei der zuständigen Stelle nachzufragen, bevor man Dolmetscher*innen bestellt.

Jemand sieht sich an einem Schreibtisch Antragsformulare an
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