Kommunikation drückt sich in vielen verschiedenen Facetten aus, mit Mimik, Gestik, Körpersprache,…

Gezeichnete Hände

Gebärdensprache-Dolmetschen

Offizielle Anerkennung der Gebärdensprache

Als eigenständige Sprache ist die deutsche Gebärdensprache in Deutschland seit 2001 anerkannt. Menschen mit Hörbehinderungen haben das Recht, zur Verständigung die Gebärdensprache zu verwenden.
Es gibt verschiedenen Vorschriften die dieses regelt:

  • das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (§§ 6 und 9 BGG)
  • das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (§ 8 LGGBehM)
  • das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (§ 17 SGB I)
  • das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (§ 19 SGB X)
  • die Kommunikationshilfeverordnung (KHV).

In welchen Situationen ist Gebärdensprachdolmetschen erforderlich?

Kann ein Gesprächspartner die Deutsche Gebärdensprache nicht oder nur wenig, aber ein Kommunikationsfluss soll gewährleistet werden, ist es gut jemanden an der Seite zu haben, der unterstützen kann. So kann sich gleichfalls die taube Person nicht nur auf das Verstehen über Mundbild oder Schriftwechsel konzentrieren, sondern sich auf den Inhalt des Themas. So sind eine beidseitige Verständigung und Verständnis möglich. Die Situationen verlaufen gleichwertig.

Typische Einsätze von Gebärdensprachdolmetschende:

  • bei Behördengängen
  • bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapien
  • bei Weiterbildungs- und Kulturveranstaltungen
  • bei Gerichten
  • in Schulen und Kindergärten

u.v.m.

Was kostet das Gebärdensprachdolmetschen?

Die Vergütung ist nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), der Kommunikationshilfeverordnung (KHV) geregelt
auch nach Bewilligung über die Landschaftsverbände ist eine Vergütung geregelt.

Wer bezahlt das Gebärdensprachdolmetschen?
Wer ist Kostenträger?

Vor jeder Beauftragung sollte die Frage der Kostenübernahme geklärt sein.

Hier können die Kostenträger sein z.B.:

  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Renten- bzw. die gesetzliche Unfallversicherung
  • die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter
  • der Arbeitgeber
  • die Stadt- oder Kreisverwaltung (zum Beispiel
    Sozialamt, Jugendamt, Standesamt)
  • die Landesbehörden, wie Finanzämter und Ministerien

Für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben übernimmt das Integrationsamt anteilig die Kosten für das Gebärdensprachdolmetschen, zum Beispiel bei Betriebsversammlungen, beruflicher Fort- und Weiterbildung und Gesprächen am Arbeitsplatz.

Manche Einsätze im privaten Bereich müssen Sie teilweise oder ganz selbst bezahlen.

Wer beauftragt die Gebärdensprachdolmetschenden?

Je nach Thema und Situation organisiert die hörbehinderte Person, der Kostenträger, der Arbeitgeber, das Jobcenter usw. einen Gebärdensprachdolmetschenden.

Wissenswertes / Weitere Informationen